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Senioreneinrichtungen Widumer Höfe
Senioreneinrichtungen Widumer Höfe

Kosten

Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick über die Kosten für Lang- und Kurzzeitpflege sowie Tagespflege in den Senioreneinrichtungen Widumer Höfe.


Vollstationäre Betreuung 

Kostentabelle Dauerpflege Widumerhöfe Senioreneinrichtung Herne
Widumer Höfe Kosten Wohngruppen Senioreneinrichtung

Erläuterung der Kosten

  • Die Kosten für die vollstationäre Betreuung unterteilen sich in 6 Bestandteile:
  • Pflegebedingte Kosten (Pflegegrad 1 - 5) 
  • Unterkunft (beinhalten Kosten für Reinigung und Instandhaltung der Zimmer) und Verpflegung 
  • Investitionskosten (Kosten, die dem Seniorenheim im Zusammenhang mit der Herstellung, der Anschaffung und der Instandsetzung von Gebäuden entstehen)
  • Altenpflegeumlage (fest vom Land NRW geregelt / richtet sich nach Größe der Einrichtung)
  • Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Pflegegrad: Die Pflegekasse beteiligt sich ab dem Pflegegrad 2 an den Kosten für den vollstationären Aufenthalt.
  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (Eigenanteil des Bewohners an den Pflegebedingten Kosten für die Pflegegrade 2-5)

Kurzzeitpflege

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Erläuterung der Kosten

Wird mindestens der Pflegegrad 2 festgestellt, so übernimmt die Pflegekasse für maximal 28 Tage im Kalenderjahr einen Höchstbetrag von 1.774,00 € für die Pflege inklusive medizinischer Behandlungspflege sowie der Altenpflegeausbildungsumlage.

Ist noch keine Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt, so muss diese bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht von der Pflegekasse übernommen und müssen selbst aufgebracht werden. Für Kurzzeitpflegegäste aus NRW werden die Investitionskosten vom Sozialhilfeträger übernommen.

Für das Jahr 2025 ergeben sich folgende Änderungen:

Das Entlastungsbudget ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die am 1. Juli 2025 eingeführt wird. Es fasst die Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Pflegegrade 2 bis 5 zusammen.

Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich nun 131,00€ und nicht mehr 125,00€

 

Tagespflege

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