Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick über die Kosten für Lang- und Kurzzeitpflege sowie Tagespflege in den Senioreneinrichtungen Widumer Höfe.
Vollstationäre Betreuung
Erläuterung der Kosten
Kurzzeitpflege
Erläuterung der Kosten
Wird mindestens der Pflegegrad 2 festgestellt, so übernimmt die Pflegekasse für maximal 28 Tage im Kalenderjahr einen Höchstbetrag von 1.774,00 € für die Pflege inklusive medizinischer Behandlungspflege sowie der Altenpflegeausbildungsumlage.
Ist noch keine Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt, so muss diese bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht von der Pflegekasse übernommen und müssen selbst aufgebracht werden. Für Kurzzeitpflegegäste aus NRW werden die Investitionskosten vom Sozialhilfeträger übernommen.
Für das Jahr 2025 ergeben sich folgende Änderungen:
Das Entlastungsbudget ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die am 1. Juli 2025 eingeführt wird. Es fasst die Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Pflegegrade 2 bis 5 zusammen.
Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich nun 131,00€ und nicht mehr 125,00€
Tagespflege