Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick über die Kosten für Lang- und Kurzzeitpflege im St. Elisabeth Stift Herne.
Vollstationäre Betreuung
Erläuterung der Kosten
Die Kosten für die vollstationäre Betreuung unterteilen sich in 6 Bestandteile:
Kurzzeitpflege
Hier geben wir Ihnen eine tabellarische Übersicht über die täglichen Gesamtkosten für Bewohner, die eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchten.
Erläuterung der Kosten
Wird mindestens der Pflegegrad 2 festgestellt, so übernimmt die Pflegekasse für maximal 28 Tage im Kalenderjahr einen Höchstbetrag von 1.774,00 € für die Pflege inklusive medizinischer Behandlungspflege sowie der Altenpflegeausbildungsumlage.
Ist noch keine Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt, so muss diese bei der Pflegekasse beantragt werden.
Für Kurzzeitpflegegäste aus NRW mit mindestens Pflegegrad 2 werden die Investitionskosten vom Sozialhilfeträger übernommen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht von der Pflegekasse übernommen und müssen selbst aufgebracht werden. Hier können eventuell die Entlastungsleistungen eingesetzt werden, jedoch kann dies nur im Einzelfall geklärt werden.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Aufnahme und Beratung
Kontaktnummer Aufnahme und Beratung St. Elisabeth-Stift
02323 – 175 – 541
E-Mail: senioreneinrichtungen@elisabethgruppe.de