St. Elisabeth Gruppe - Kosten
Zu den Inhalten springen
St. Elisabeth Gruppe
St. Elisabeth Gruppe
HomeHome
Senioreneinrichtungen Widumer Höfe
St. Elisabeth Stift Herne

Kosten

Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick über die Kosten für Lang- und Kurzzeitpflege im St. Elisabeth Stift Herne.

Vollstationäre Betreuung

Kostenübersicht für Dauerpflege im St. Elisabeth Stift

Erläuterung der Kosten

Die Kosten für die vollstationäre Betreuung unterteilen sich in 6 Bestandteile:

  • Pflegebedingte Kosten (Pflegegrad 1 - 5)
  • Unterkunft (beinhalten Kosten für Reinigung und Instandhaltung der Zimmer) und Verpflegung
  • Investitionskosten (Kosten, die dem Seniorenheim im Zusammenhang mit der Herstellung, der Anschaffung und der Instandsetzung von Gebäuden entstehen)
  • Altenpflegeumlage (fest vom Land NRW geregelt / richtet sich nach Größe der Einrichtung)
  • Vergütungszuschlag Ausbildungsumlage nach § 28 Abs. 2 Pflegeberufegesetz (PflBG)
    2020 hat die generalistische Ausbildung in der Pflege begonnen. Zusätzlich wurde eine neue gemeinsame Finanzierungsstruktur aufgebaut. Über einen Landesausgleichsfonds, der Ausbildungsumlage nach § 28 Abs. 2 Pflegeberufegesetz (PflBG), werden die Kosten der ausbildenden Einrichtungen einheitlich finanziert. Die Einrichtungen müssen diese Entgelte an den Landschaftsverband abführen.
  • Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Pflegegrad: Die Pflegekasse beteiligt sich ab dem Pflegegrad 2 an den Kosten für den vollstationären Aufenthalt.
  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (Eigenanteil des Bewohners an den Pflegebedingten Kosten für die Pflegegrade 2-5)

Kurzzeitpflege

Hier geben wir Ihnen eine tabellarische Übersicht über die täglichen Gesamtkosten für Bewohner, die eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchten.

Kostenübersicht für Kurzzeitpflege im St. Elisabeth Stift

Erläuterung der Kosten
Wird mindestens der Pflegegrad 2 festgestellt, so übernimmt die Pflegekasse für maximal 28 Tage im Kalenderjahr einen Höchstbetrag von 1.612,00 € für die Pflege inklusive medizinischer Behandlungspflege sowie der Altenpflegeausbildungsumlage.

Ist noch keine Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt, so muss diese bei der Pflegekasse beantragt werden.

Für Kurzzeitpflegegäste aus NRW mit mindestens Pflegegrad 2 werden die Investitionskosten vom Sozialhilfeträger übernommen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel nicht von der Pflegekasse übernommen und müssen selbst aufgebracht werden. Hier können eventuell die Entlastungsleistungen eingesetzt werden, jedoch kann dies nur im Einzelfall geklärt werden.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Aufnahme und Beratung

Claudia Krumhus
Fon: 0 23 23 - 175 - 40

Heike Otte
Fon: 0 23 23 - 175 - 540

E-Mail: senioreneinrichtungen@elisabethgruppe.de

© St. Elisabeth Gruppe | Impressum | . Datenschutz | . Datenschutz­einstellungen anpassen.